Erbrecht
Wer ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung stirbt, wird nach gesetzlicher Erbfolge beerbt. Dieses mag im Rahmen einer klassischen Kleinfamilie und nicht zu großem Vermögen sachgerecht sein.
In allen anderen Fällen, bei größerem Vermögen, bei Missstimmungen in der Familie, bei Patchworkfamilien, bei Vorhandensein von Betriebsvermögen ist es dringend angeraten, aus steuerlichen Gründen und zur Streitvermeidung seine Vermögensnachfolge von Todes wegen schon lebzeitig zu regeln. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
Aber auch, wenn Sie nach Eintritt des Erbfalles juristischen Beistand benötigen, z.B. im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen sind wir für Sie da.
Daher sollte die vorausschauende Planung des Nachlasses nicht vernachlässigt werden, da niemand ernsthaft möchte, dass sich die Erben untereinander um den Nachlass streiten. Es empfiehlt sich daher dringend den Erbfall zu regeln und ein Testament aufzusetzen. Sobald der Erbfall eingetreten ist, sind auch bestimmte Regelungen zu beachten, da z.B. beim Vorliegen einer Erbengemeinschaft erst eine Auseinandersetzung zu erfolgen hat, bevor die einzelnen Mitglieder die Gegenstände des Nachlasses an sich nehmen oder verwerten dürfen. Wir beraten Sie im Bereich des Erbrechts anwaltlich, um Ihre Ansprüche zu verfolgen und helfen Ihnen im notariellen Bereich bei der rechtssicheren Gestaltung der Nachlassregelung.
Für die anwaltliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche sind Rechtsanwalt Dr. Felix Abraham als Fachanwalt für Erbrecht und Rechtsanwalt Clemens Pflüger Ihre Ansprechpartner. Aufgrund umfangreicher Erfahrung in der vorgerichtlichen und gerichtlichen Verfolgung kann gemeinsam mit Ihnen der richtige Weg für die Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Fragestellungen gefunden werden.
Im Bereich des Erbrechts beraten wir Sie insbesondere in folgenden Teilbereichen:
- Nachfolgeplanung vorweggenommener Erbfolge
- Erbschafts- / Schenkungssteuerrecht
- Testamentsgestaltung
- Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Pflichtteilsrecht
- Testamentsvollstreckung
- Erbprätendentenstreitigkeiten