Wohnungseigentumsrecht
Die Verwaltung von Wohnungseigentumsrecht stellt rechtlich diverse Anforderungen an den Verwalter, welcher dieser zu beachten hat – z.B. ob ein Beschluss für eine bestimmte Maßnahme erforderlich ist, in welcher Form und mit welchem Inhalt zu Eigentümerversammlungen geladen werden muss oder welche Rechte und Pflichten sich aus der Teilungserklärung ergeben. Insbesondere Beschlüsse sollten sorgfältig vorbereitet und formuliert werden, da ein Beschluss nur mit einer Anfechtungsklage angefochten werden kann.
Rechtsanwalt Michael Abraham als Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht berät sowohl Verwalter, als auch Wohnungseigentümer.
Folgende Bereiche im Wohnungseigentumsrecht bearbeiten wir insbesondere:
- Einladung und Durchführung von WEG-Versammlungen
- Anfechtung von WEG-Beschlüssen
- Gestaltung von Verwalterverträgen
- Bestellung zum WEG-Verwalter
- Rechte und Pflichten der WEG und Verwaltung zueinander