Kaufrecht

Der Kaufvertrag dürfte eine der am häufigsten abgeschlossenen Vertragsarten in Deutschland sein, da tagtäglich Millionen von Kaufverträge in Deutschland abgeschlossen werden – im Kleinen handelt es sich dabei um den morgendlichen Brötchenkauf und im Großen um den Kauf eines Fahrzeuges oder einer Immobilie. Aufgrund einer Vielzahl von rechtlichen Problemstellungen (z.B. welche Rechtsfolgen haben Mängel, wann kann der Kaufpreis verlangt werden etc.) und den formellen gesetzlichen Voraussetzungen ist frühzeitige rechtliche Hilfestellung oftmals bares Geld wert.

Folgende Teilbereiche des Kaufvertragsrechts bearbeiten wir vorwiegend:

  • Gestaltung von Kaufverträgen
  • Kaufpreiszahlungen
  • Mangelbeseitigungen
  • Rücktritt / Anfechtung / Widerruf von Kaufverträgen
  • Gewährleistung
  • Garantie

Ihre Ansprechpartner

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Fachanwalt für Medizinrecht
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht