Strafrecht
Wenn gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, soll die Strafverteidigung möglichst früh beginnen, um später ggfs. nicht mehr zu revidierende Fehler zu vermeiden. Zunächst gilt es im Regelfall, keine Aussagen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu tätigen und sich anwaltlich beraten zu lassen, da alles, was Sie aussagen, später gegen Sie verwendet werden kann. Bei der frühzeitigen Einschaltung unseres Büros können wir häufig die Angelegenheiten bereits im Ermittlungsverfahren zu einer Einstellung bringen oder aber die Strategie für eine etwaig erforderliche Hauptverhandlung abstimmen.
Rechtsanwalt Dr. Felix Abraham, als Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt Ralf Pagels vertreten Ihre Interessen im Bereich des Strafrechts zielgerichtet und mit großer Erfahrung.
Wir beraten Sie insbesondere in folgenden Bereichen des Strafrechts:
- Ermittlungsverfahren
- Strafbefehl
- Gerichtsverfahren
- Nebenklage
- Vermögensdelikte (Betrug, Diebstahl, Raub, Untreue etc.)
- Nichtvermögensdelikte (Totschlag, Mord, Körperverletzung etc.)