Fristsetzungen am Bau
Kleine Fehler am Bau mit schwerwiegenden Folgen…
Probleme am Bau sind für alle Beteiligten unschön, mit Stress verbunden und bereiten Arbeit. Weitaus problematischer wird es jedoch, wenn es darüberhinaus auch noch „ans Geld geht“.
Insbesondere auf Fristsetzungen sollten alle Beteiligten sensibel reagieren und diese nicht lediglich wegwischen, da der Ablauf einer Frist große Konsequenzen haben kann.
Setzt beispielsweise der Handwerker eine Frist zur Zahlung des Werklohns oder mahnt diesen an, gerät der Auftragnehmer mit Erhalt der Mahnung oder Ablauf der Frist in Verzug. Im Verzug sind grundsätzlich Anwaltskosten und weitere Schadenspositionen zu erstatten, welche neben dem Werklohn einen weiteren beträchtlichen Betrag ausmachen können.
Der Handwerker hingegen sollte – bei Fristsetzungen zur Beseitigung von Mängeln – diesen Aufforderungen unbedingt nachgehen. Sollte nämlich tatsächlich ein Mangel vorliegen, wäre der Auftraggeber nämlich nach Ablauf einer (angemessenen) Frist zur Beseitigung des Mangels auf Kosten des Handwerkers berechtigt. Hier hilft nach Ablauf der Frist auch nicht das Anbieten der Mangelbeseitigung mehr, da der Auftragnehmer nach Ablauf nicht mehr die Beseitigung durch den Handwerker akzeptieren muss. Sollte kein Mangel vorliegen, könnte der Handwerker aufgrund der unberechtigten Aufforderung zur Mangelbeseitigung die Kosten für die Anfahrt und die Suche nach dem Mangel in Rechnung stellen, sodass kein Grund für den Handwerker besteht, einer Mangelrüge nicht nachzukommen.
Insoweit sollten alle Beteiligten am Bau Fristsetzungen berücksichtigen, da die wirtschaftlichen Folgen der Versäumung einer Frist erheblich sein können.