Trotz aktivem Tun nur Beihilfe zum Suizid
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.06.2022, Az. 6 StR 68/21)
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Heißt: Man darf einem schwerkranken Menschen auf dessen Wunsch ein tödliches Medikament ans Bett stellen – aber einnehmen muss er es selbst. Jetzt rütteln die obersten Strafrichter an diesem Grundsatz. Ein Dammbruch?
Eine Frau hilft ihrem bettlägerigen Ehemann beim Suizid, indem sie ihm selbst eine tödliche Überdosis Insulin spritzt – und hat sich damit laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht strafbar gemacht. Die obersten Strafrichter hoben ihre Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen auf und sprachen sie frei. Das Verhalten der Krankenschwester im Ruhestand stelle sich als straflose Beihilfe zum Suizid dar (Az. 6 StR 68/21).